Fördermöglichkeiten

So erreichen Sie Ihre Ziele: Wir informieren Sie über die Möglichkeiten


"Meister-Bafög" / Ab dem 1. August 2016: "Aufstiegs-BaföG"


Beim Besuch von Meistervorbereitungslehrgängen mit mehr als 400 Unterrichtsstunden haben Sie die Möglichkeit, entsprechend dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung ("Aufstiegsfortbildungsgesetz AFBG") das so genannte Meister-Bafög zu beantragen. Bei uns erhalten Sie bei verbindlicher Anmeldung zu einem Meisterkurs selbstverständlich das Formblatt, um die Unterstützung zu beantragen. Die Förderung des Lehrgangs- und Prüfungskosten muss spätestens bis Ende des Lehrgangs beantragt werden. Die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen erfolgt ab Lehrgangsbeginn. Detaillierte Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung www.aufstiegs-bafoeg.de. In Hessen nehmen die Ämter für Ausbildungsförderung bei Studentenwerken die Anträge entgegen, Maßgeblich ist dabei der Hauptwohnsitz des Antragstellers.
 

Bildungsgutscheine der Arbeitsagentur


Seit 2003 können die Agenturen für Arbeit Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen können Sie als Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei einem zugelassenen Träger Ihrer Wahl einlösen. Viele unserer Lehrgänge sind für die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit zugelassen. Bitte achten Sie auf einen entsprechenden Hinweis im Text oder sprechen Sie uns an.
 

Aufstiegsprämie


Das Land Hessen honoriert Ihre erfolgreiche Teilnahme an der Meisterprüfung im Handwerk mit einer Aufstiegsprämie in Höhe von 1.000,-- Euro. Sie erhalten diese Förderung, wenn Sie
 
  • Ihre Meisterprüfung nach dem 1. Januar 2018 im Handwerkskammerbezirk Frankfurt-Rhein-Main bestanden haben und
  • Ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Hessen lag.

Der Antrag auf Gewährung der Aufstiegsprämie ist schriftlich auf dem unten stehenden Formular innerhalb einer Frist von 6 Wochen ab dem Datum des Prüfungszeugnisses bei der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main zu stellen. Bitte fügen Sie eine Kopie Ihres Meisterprüfungszeugnisses bei.

Hier herunterladen:  Antrag auf Aufstiegsprämie
Hier herunterladen:  Richtlinie Aufstiegsprämie