Teilnahmebedingungen

Für Lehrgänge und Seminare der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main

1.1. Die Anmeldung zu Lehrgängen und Seminaren ist in jedem Fall schriftlich, per Brief, Telefax, E-Mail oder über das Online-Formular bei der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main vorzunehmen. Bei Verwendung des Online-Formulars kommt eine verbindliche Anmeldung für die auf der jeweiligen Angebotsseite dargestellten Lehrgänge und Seminare durch Absenden des Online-Formulars mit Anklicken des Feldes „Kostenpflichtig Anmelden“ zustande. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und durch die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main bestätigt.

1.2. Bei der Anmeldung zum Meistervorbereitungslehrgang wird ein Anmeldeentgelt von 50,00 Euro fällig. Setzt sich die Meistervorbereitung aus verschiedenen Kursen zusammen, wird das Anmeldeentgelt bei gleichzeitiger Buchung mehrerer Lehrgänge nur einmal erhoben. Durch die schriftliche Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer am Lehrgang teilzunehmen und die fälligen Bearbeitungsentgelte, Lehrgangsgebühren, Lehrmittel und Materialkosten fristgerecht zu zahlen.

1.3. Der Anspruch auf die Teilnahme am Lehrgang entsteht vorbehaltlich des Erreichens der Mindestteilnehmerzahl und verfügbarer freier Plätze. Mit Versand der Lehrgangseinladung an die Teilnehmer beginnen das Lehrgangsverhältnis und die Gebührenpflicht zum entsprechenden Lehrgang. Die Anmeldung des Teilnehmers ist grundsätzlich verbindlich, sofern er vorher nicht wirksam den Vertrag widerruft oder kündigt oder die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main vor Veranstaltungsbeginn den Lehrgang ausdrücklich absagt. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien für bestimmte Maßnahmen bleiben davon unberührt.

2.1. Die Teilnahme an Lehrgängen ist gebührenpflichtig. Eventuell anfallende Prüfungsgebühren werden gesondert berechnet.

2.2. Bei der Anmeldung zu einem Lehrgang wird das festgesetzte Anmeldeentgelt fällig und mit Rechnung angefordert. Mit Beginn des Lehrgangsverhältnisses wird die Lehrgangsgebühr in voller Höhe fällig und mit Rechnung angefordert. Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main behält sich vor, Lehrpläne, Stundenzahlen, Gebühren, Termine, Örtlichkeiten sowie den Einsatz - auch namentlich genannter - Dozenten bei Erfordernis zu ändern. Sie wird dabei Änderungen so früh wie möglich bekannt geben und sich bemühen die Belange der Teilnehmer weitestgehend zu berücksichtigen. Notwendige Änderungen berechtigen den Teilnehmer nicht zur Kündigung oder zur Minderung der Lehrgangsgebühren. Ausfallender Unterricht wird nachgeholt.

2.3. Wird die Begleichung der Lehrgangsgebühren von einem Dritten übernommen, bleibt der Teilnehmer zur Zahlung verpflichtet, sofern kein Zahlungseingang durch den Dritten erfolgt.

3.1. Die Hausordnung des jeweiligen Berufsbildungs- und Technologiezentrums ist Bestandteil der Teilnahmebedingungen. Der Teilnehmer erkennt diese an. Die Hausordnung ist im jeweiligen BTZ während der üblichen Geschäftszeiten einzusehen.

3.2. Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung bzw. bei Überschreiten der maximalen Teilnehmerzahl kurzfristig, spätestens 3 Werktage vor dem Beginn, Lehrgänge abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden dann zurückerstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch, insbesondere für Ersatz- und Folgekosten der Lehrgangsteilnehmer wegen Ausfall der Veranstaltungen oder Verlegung von Veranstaltungen oder Verschiebung von Unterrichtseinheiten, ist ausgeschlossen.

3.3. Die Teilnahmebedingungen für Lehrgänge werden dem Teilnehmer mit dem Anmeldeformular ausgehändigt. Mit der Anmeldung erkennt er diese als Vertragsbestandteil an.

4.1. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Berufsbildungs- und Technologiezentren, Schönstraße 21, 60327 Frankfurt am Main) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

4.2. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

4.3. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

4.4. Das Widerrufsrecht für Dienstleistungen erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

4.5. Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Teilnehmers bleibt hiervon unberührt.

4.6. Es gilt folgende Kündigungsfrist:
Bei allen Lehrgängen kann ohne Angabe von Gründen bis spätestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn eine Abmeldung vom Lehrgang erfolgen.
In diesem Fall wird ein Bearbeitungsentgelt erhoben. Dieses beträgt bei Lehrgängen bis zu 40 Unterrichtseinheiten 25,00 Euro und bei Lehrgängen über 40 Unterrichtseinheiten 50,00 Euro.

4.7. Bei Lehrgängen bis zu 40 Unterrichtsstunden sind bei Abmeldung nach der Vier-Wochen-Frist oder bei Nichtteilnahme an der Lehrgangsveranstaltung die vollen Lehrgangsgebühren fällig, soweit kein Ersatz-Teilnehmer vom Kündigenden zur Verfügung gestellt wird. Dem Teilnehmer wird hierbei jedoch der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

4.8. Bei Lehrgängen von mehr als 40 Unterrichtseinheiten ist eine Abmeldung vom Lehrgang nach Ablauf der Vier-Wochen-Frist bis zum 3. Unterrichtstag möglich. Soweit kein Ersatz-Teilnehmer vom Kündigenden zur Verfügung gestellt wird, sind in diesen Fällen 10 % der Lehrgangsgebühren zu zahlen, jedoch mindestens das Bearbeitungsentgelt von 50,00 Euro zu zahlen, wobei dem Teilnehmer der Nachweis gestattet ist, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

4.9. Ferner ist bei Lehrgängen mit mehr als 40 Unterrichtseinheiten eine Abmeldung zum Ende der ersten drei Monate, sodann jeweils zum Ende der nächsten drei Monate ohne Einhaltung einer Frist möglich. In einem solchen Falle werden die restlichen Lehrgangsgebühren für die bis zur Wirksamkeit der Kündigung durchgeführten Unterrichtstage fällig. Ferner sind zusätzlich 10 % der noch bis zum Lehrgangsende verbleibenden Lehrgangsgebühren zu zahlen. Dem Teilnehmer wird hierbei der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

4.10. Bei Nichtteilnahme an einem Lehrgang ohne schriftliche Kündigung erfolgt die Abrechnung der Lehrgangsgebühren nach den Punkten 4.7. bis 4.9. Die Pflicht zur Rückzahlung bereits entrichteter Gebühren besteht in diesem Fall nicht.

4.11. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt.

4.12. Kündigt oder widerruft ein Teilnehmer die Teilnahme am Lehrgang, so muss er die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main schriftlich davon in Kenntnis setzen. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigungs- oder Widerrufserklärung bei der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Berufsbildungs- und Technologienzentrum, Schönstraße 21, 60327 Frankfurt am Main. Das Lehrgangsverhältnis endet mit dem Eingang der Erklärung bei der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main. Die Lehrkräfte sind zur Entgegennahme von Widerruf und Kündigung nicht berechtigt.

5. Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main kann einen Teilnehmer, der die jeweiligen Lehrgangsgebühren oder die fällige Rate nicht oder nur teilweise trotz Zahlungserinnerung bezahlt hat, von der weiteren Teilnahme am Lehrgang ausschließen. Ein Ausschluss kommt des Weiteren in Betracht, wenn der Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine Teilnahmeverpflichtungen verstößt; er hat einen gegebenenfalls zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. In beiden Fällen besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bereits entrichteter Lehrgangsgebühren gegenüber der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main. Der Lehrgang wird nach Ziffer 4 dieser Teilnahmebedingungen abgerechnet.

6. Die Haftung der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main für Schäden, die der Teilnehmer in Zusammenhang mit einer Veranstaltung erleidet, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Gleiches gilt im Falle von Diebstahl, Verlust und Beschädigung des Eigentums von Teilnehmern während des Aufenthaltes am Lehrgangsort. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit und von wesentlichen Vertragspflichten.

7.1. Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main ist berechtigt, die mit der Anmeldung übermittelten personen- und betriebsbezogenen Daten zu speichern und zu verarbeiten, soweit dies zur Durchführung bzw. der Abwicklung des Lehrgangs erforderlich ist. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen finden dabei Anwendung.

7.2. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer finanziellen Förderung des Lehrgangs über die erfolgte oder nicht erfolgte Teilnahme und die Zahlung der Lehrgangsgebühr die fördernde Stelle unterrichtet werden kann.

8. Die Benutzung der von der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main zur Verfügung gestellten Skripten, Bücher, Software und sonstigen Lehrmaterialien und - inhalte ist nur dem Teilnehmer gestattet. Die Vervielfältigung und/oder Nutzung durch Dritte ist strikt untersagt.

9.1. Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main kann diese Bedingungen einschließlich sämtlicher Gebühren- und Abrechnungsbestimmungen zu jeder Zeit durch Veröffentlichung eines Hinweises an geeigneter Stelle ändern, wenn diese Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main für den Teilnehmer zumutbar ist.

9.2. Erfüllungsort sind die Berufsbildungsstätten der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main.

STAND: 1. Mai 2015