Hausordnung

Hausordnung für die Berufsbildungs- und Technologiezentren (BTZ) der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main (HWK).

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Herzlich Willkommen in den Berufsbildungs- und Technologiezentren der Handwerkskammer Frankfurt-
Rhein-Main. Damit unser Bildungsauftrag zielgerichtet und unter sicheren Bedingungen erfüllt werden
kann, achten wir alle gemeinsam stets auf einen harmonischen und respektvollen Umgang untereinander.
Nur so ist eine angenehme Arbeitsatmosphäre für alle möglich.
 

Geltungsbereich

Die Hausordnung gilt für alle Flächen und Räumlichkeiten unserer Berufsbildungs- und Technologiezentren.
Dazu zählen alle Zuwege, Außen-, Frei- und Parkflächen, sowie zur Verfügung gestellte Unterkünfte.
 

Hausrecht

Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main hat das Hausrecht. Teilnehmer und Besucher haben den
Anweisungen der Mitarbeiter und Dozenten der HWK unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstoß gegen die
Hausordnung werden Teilnehmer ohne vorherige Abmahnung vom Lehrgang bzw. der Unterbringung
ausgeschlossen.

Teilnehmern und Besuchern kann der Zutritt zu den Räumlichkeiten verweigert werden oder sie können
der Räumlichkeiten verwiesen werden, wenn:
 
  • sie die Hausordnung der HWK nicht befolgen,
  • sie Alkohol oder Drogen mitbringen, oder unter Verdacht stehen, solche konsumiert zu haben. Dazu zählen alle illegalen Drogen, welche unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen, sowie legale Drogen (bspw. Cannabismedikamente, starke Schmerzmittel etc.) und andere berauschende Substanzen, wie beispielsweise Lachgas,
  • sie gewaltbereit oder zur Anstiftung zu Gewalttaten bereit sind,
  • sie verbotene oder gefährliche Gegenstände mitbringen, wie z. B.:
 
  • alle unter das Waffengesetz fallenden Gegenstände
  • Reizstoffsprühgeräte (Pfefferspray, CN/S-Gas)
  • Ätzende oder brennbare Flüssigkeiten
  • Pyrotechnik/Feuerwerkskörper
  • Elektroimpulsgeräte
  • Messer oder andere Werkzeuge wie Hammer o. ä. (außer zu Unterrichtszwecken)
  • Druckgasbehälter (außer Körperpflegeprodukte)
 
  • sie keine für die Arbeit in den Werkstätten angemessene Kleidung tragen, gleiches gilt für den Aufenthalt in unseren Internaten,
  • sie verbotene oder beleidigende Symbole und Kennzeichnungen verwenden.


Toleranz

Wir sprechen uns für die Vielfalt in der Gesellschaft auf unserem Bildungs-Campus aus.

Wir respektieren alle Menschen, unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Hautfarbe, Herkunft, Glauben, sozialer Stellung oder sexueller Identität. Unsere Berufsbildungs- und Technologiezentren sind gewaltfreie Orte. Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen, Gewalt und Mobbing dulden wir nicht.

 

Verhalten

  • Die Einhaltung der Arbeitsschutzvorgaben (BG-Regeln, staatliche Arbeitsschutzvorschriften sowie sonstige gesetzliche Bestimmungen und Anweisungen der Ausbilder und Dozenten) ist zwingend erforderlich.
  • Die Arbeitszeiten sind einzuhalten. Das pünktliche Erscheinen zum Lehrgangsbeginn sowie die Einhaltung der Pausenzeiten sind verbindlich.
  • In den Berufsbildungs- und Technologiezentren sind Raucherzonen ausgewiesen. Nur an diesen Plätzen darf geraucht werden. In den Gebäuden herrscht absolutes Rauchverbot.
  • Die Nutzung der zur Verfügung gestellten Räume, Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen durch Lehrgangs- und Prüfungsteilnehmende erfolgt nur bestimmungsgemäß nach Anweisung und unter Aufsicht.
  • Beleuchtungs-, Heizungs-, Belüftungs- und sonstige technische Anlagen werden ausschließlich durch Personal der Handwerkskammer oder deren Beauftragte bedient.
  • Geld, Wertgegenstände und persönliche Gegenstände sollten immer sicher aufbewahrt werden. Die HWK haftet nicht für das Abhandenkommen oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen.
  • Elektronische Geräte aller Art sind während der Arbeitszeit nur unterrichtsbezogen nach Absprache mit dem Unterrichtsleiter zu nutzen. Audio- und Videoaufzeichnungen sowie Fotos sind grundsätzlich untersagt, außer es erfolgt eine ausdrückliche Genehmigung seitens der HWK.
  • Fahrzeuge jeglicher Art sind ordnungsgemäß zu parken. Die HWK behält sich vor, beim Zuparken von Feuerwehrzufahrten, Fluchtwegen etc. das Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen zu lassen.
  • Politische Werbung ist nicht gestattet. Schrift- und Bildmaterialien jeglicher Art dürfen nur nach Genehmigung durch die HWK verteilt/ausgehängt werden.
  • Bei vorsätzlicher Sachbeschädigung erfolgt eine Regressnahme und ggf. polizeiliche Anzeige.


*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Bensheim / Frankfurt / Weiterstadt, 01.01.2024

Download der Hausordnung

Hausordnung Stand Januar 2024 (93.31 KB)