Das Seminar fügt die Neuregelungen in die bekannte Systematik des Werkvertragsrechts ein, stellt Zusammenhänge für das Verständnis her und gibt Hinweise für die Anwendung und Umsetzung im Hand-werksbetrieb. Zudem werden Querverbindungen zur VOB/B aufgezeigt und deren Spielregeln erläutert.
Teil I
1. Überblick über die Neuregelungen im Bauvertragsrecht*
2. Materialeinkauf beim Baustofflieferanten, Haftung für Aus- und Einbaukosten*, kfm. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit
3. Zustandekommen des Vertrages
- Werkvertrag, Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag - Voraussetzungen und Rechtsfolgen*
- bindende Auftragnehmer-Angebote und Lösungsstrategien
- Reichweite der Vollmacht von Architekten / Ingenieuren
- Widerrufsrecht bei Verträgen mit Verbrauchern
- Anordnungsrechte des Auftraggebers und deren Grenzen
- Vergütungsfolgen bei Anordnungen des Auftraggebers
- Wegfall des Vergütungsanspruchs bei fehlerhaftem Angebot
6. Anmeldung von Bedenken - Voraussetzungen und Rechtsfolgen
7. In der Ausführung behindert- was ist zu tun?
Teil II
1. Vertragsstrafeklauseln und Strategien zur Abwehr
2. Die Kündigung des Bauvertrages - Rechtsfolgen für Auftraggeber und Auftragnehmer*
3. Abnahme, Abnahmeformen und Zustandsfeststellung deren rechtliche Wirkung*
4. Abrechnung von Stundenlohn - Voraussetzungen
5. Abschlags- und Schlussrechnung, Fälligkeit* und Verzug, Schlusszahlungserklärung und Vorbehalt
6. Ausführungs- und Gewährleistungssicherheit, Rückforderung
Terminauswahl: | 24.01.2018 - 24.01.2018 |
Ort: | Kreishandwerkerschaft Main- und Hochtaunus, Hattersheimer Straße 3, 65719 Hofheim, Mittwoch, 24. Januar 2018, von 14:00 bis 18:30 Uhr |
Gebühren: | Kursgebühr: 70,00 Euro je Teilnehmer |
Info: | Referent: Markus Lamberty, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Referent für Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht im Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V., Berater mittelständischer Unternehmen in Fragen des Bauarbeits- und Bauvertragsrechts sowie zum Nachunternehmer- und Fremdpersonaleinsatz. |