Bauvertragsrecht 2018


Seminar
Mit der Bauvertragsrechtsreform wurde zum 1. Januar 2018 ein umfassendes, gesetzlich geregeltes Bau-vertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eingeführt. Die Verbraucherrechte wurden gestärkt, neue Vertragstypen aufgenommen, Anordnungsrechte des Auftraggebers und zugehörige Vergütungsansprüche des Auftragnehmers geregelt sowie eine Vielzahl von seit Jahrzehnten bekannter Regelungslücken geschlossen. Dies betrifft u.a. sowohl die Mängelhaftung beim Einkauf von Baumaterialen, die Abnahme der Werkleistung und die Fälligkeit von Abschlagszahlungen. Die Kenntnis der gesetzlichen Regelungen ist sowohl bei der Kalkulation von Angeboten als auch bei der Bauabwicklung unverzichtbar, will man als Bauhandwerker auch künftig auskömmliche Preise anbieten oder Vergütungsansprüche für Leistungsänderungen sichern und zur Durchsetzung der Werklohnforderung notwenige Dokumentationen in Händen zu halten.

Das Seminar fügt die Neuregelungen in die bekannte Systematik des Werkvertragsrechts ein, stellt Zusammenhänge für das Verständnis her und gibt Hinweise für die Anwendung und Umsetzung im Hand-werksbetrieb. Zudem werden Querverbindungen zur VOB/B aufgezeigt und deren Spielregeln erläutert.

Teil I

1. Überblick über die Neuregelungen im Bauvertragsrecht*
2. Materialeinkauf beim Baustofflieferanten, Haftung für Aus- und Einbaukosten*, kfm. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit
3. Zustandekommen des Vertrages
  • Werkvertrag, Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag - Voraussetzungen und Rechtsfolgen*
  • bindende Auftragnehmer-Angebote und Lösungsstrategien
  • Reichweite der Vollmacht von Architekten / Ingenieuren
  • Widerrufsrecht bei Verträgen mit Verbrauchern
4. Grundlagen der vertraglichen Preisvereinbarung im VOB/B-und BGB-Vertrag
  • Anordnungsrechte des Auftraggebers und deren Grenzen
  • Vergütungsfolgen bei Anordnungen des Auftraggebers
  • Wegfall des Vergütungsanspruchs bei fehlerhaftem Angebot
5. Bauhandwerkersicherheit
6. Anmeldung von Bedenken - Voraussetzungen und Rechtsfolgen
7. In der Ausführung behindert- was ist zu tun?

Teil II

1. Vertragsstrafeklauseln und Strategien zur Abwehr
2. Die Kündigung des Bauvertrages - Rechtsfolgen für Auftraggeber und Auftragnehmer*
3. Abnahme, Abnahmeformen und Zustandsfeststellung deren rechtliche Wirkung*
4. Abrechnung von Stundenlohn - Voraussetzungen
5. Abschlags- und Schlussrechnung, Fälligkeit* und Verzug, Schlusszahlungserklärung und Vorbehalt
6. Ausführungs- und Gewährleistungssicherheit, Rückforderung




 
Terminauswahl: 24.01.2018 - 24.01.2018
Ort: Kreishandwerkerschaft Main- und Hochtaunus, Hattersheimer Straße 3, 65719 Hofheim, Mittwoch, 24. Januar 2018, von 14:00 bis 18:30 Uhr
Gebühren: Kursgebühr: 70,00 Euro je Teilnehmer
Info:

Referent: Markus Lamberty, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Referent für Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht im Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V., Berater mittelständischer Unternehmen in Fragen des Bauarbeits- und Bauvertragsrechts sowie zum Nachunternehmer- und Fremdpersonaleinsatz.

Bitte melden Sie sich bis spätestens 18. Januar mit der beigefügten Rückmeldung zu diesem sicher sehr interessanten und wichtigen Seminar an.

Download Anmeldeformular

Eine weitere Veranstaltung zu diesem Thema findet am 26. Januar 2018  im Haus des Handwerks, Markwaldstraße 11, 63073 Offenbach am Main (EG), von 14:00 bis 18:00 Uhr statt.